1.) Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit der Anmeldung bietet uns der Kunde den Abschluß eines Reisevertrags verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung der Reise kann schriftlich per Post, per E-mail oder durch Buchung auf der Webseite erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen er bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung wie für seinen eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß werden wir dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen, bzw. per Post oder E-mail zusenden.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2.) Zahlung
2.1. zur Absicherung der Kundengelder haben wir eine Insolvenzversicherung abgeschlossen..
Der Reisende erhält zusammen mit der Reisebestätigung einen Reisepreissicherungsschein (nur bei mehrtägigen Reisen)
Bei Reisen, die weniger als 24 Stunden dauern, die weniger als 75,-€ kosten und keine Übernachtung beinhalten, besteht keine Pflicht zur Aushändigung eines Sicherungsscheines.
2.2. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ( §651, Absatz3) ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person und Reise zu leisten, mindestens jedoch 20,-€ pro angemeldetem Teilnehmer.
Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung bei uns eingegangen sein.
Bei kurzfristigen Buchungen ( 30 Tage vor Reisebeginn) ist die Überweisung des vollen Reisepreises nötig.
Der Reisepreis muss vor Reisebeginn vollständig bezahlt sein.
Gehen die Zahlungen nicht rechtzeitig ein und erfolgt auch nach Aufforderung mit Fristsetzung keine Zahlung, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten zu erheben.
3.) Leistungen
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der Reise auf der Internetseite bzw. im Prospekt/ Flyer und der hierauf Bezug nehmenden Information in der Reisebestätigung.
3.2. Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Reisebeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung der Reise selbstverständlich informiert wird.
3.3. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch (z.Bsp. durch vorzeitige Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
4.) Rücktritt durch den Kunden
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen dem Kunden den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Sofern bei der Ausschreibung nicht anders beschrieben, gliedert sich der Ersatzanspruch wie folgt:
1. bis zu 45 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises,
2. 44 - 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
2. 29 - 21 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
3. 20 - 15 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
4. 14 - 8 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises,
4. ab 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,
5. bei Nichtanreise oder Rücktritt am Anreisetag 100% des Reisepreises
Bei einigen Reisen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Darauf wird sowohl bei der Ausschreibung der Reise, wie auch bei der Buchung gezielt hingewiesen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4.3. Auf Wunsch des Kunden nehmen wir, soweit möglich und durchführbar, bis 45 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchung vor. Wir behalten uns vor für die Umbuchung ein Entgelt zu erheben, je nach Aufwand, jedoch nicht mehr als 30,-€.
4.4. Umbuchungswünsche des Kunden innerhalb von 45 Tagen vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 4.2. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
4.5. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser nicht den besonderen Reiseerfordernissen ( siehe Ziffer 9 ) entspricht oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
4.6. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,so haften er und der Kunde uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
4.7. Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung
5.) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
5.1. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen,
5.2. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessenen Entschädigung verlangen (§638 Abs.3 BGB).
Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung beinhaltet, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
6.) Gewährleistung
Wir verpflichten uns, die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu erbringen.
Erbringen wir diese Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht in der angeboten Art und Weise,so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Reisende ist verpflichtet sein Abhilfeverlangen unverzüglich an die örtliche Trekking-Dogs Reiseleitung / Tourguide zu richten.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn das einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
7.) Paß-, Visa- und Einreisebestimmungen
7.1 Wir werden die Reisenden bei Auslandsreisen vor Reiseantritt über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Einreisebestimmungen sowie deren eventuellen Änderungen informieren, dabei wird davon ausgegangen, daß keine Besonderheiten in der Person des Kunden vorliegen (z.Bsp. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
Für Angehörige anderer Länder/ Staaten gibt es Auskünfte beim zuständigen Konsulat.
Der Reisende ist selbstverantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, für erforderliche Impfungen und das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften.
7.2. Wir werden den Reisenden über spezielle Einreisebestimmungen für Hunde informieren und nach besten Wissen und Gewissen Vorschläge zur Gesunderhaltung des Hundes im Reiseland machen ( z.Bsp. Zeckenschutz, Herzwurmprophlaxe etc.)
Der Hundehalter/Reisende ist für die Einhaltung der Einreisebestimmungen und Impfvorschriften selbstverantwortlich.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen gehen zu Lasten des
Reisenden.
8.)Haftung
Unsere vertraglich festgelegte Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
Die Haftung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist je Reisegast und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben davon unberührt.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen imZusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
9.) Besonderheiten zur Haftung in Bezug auf Hund und Halter
9.1. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach besten Wissen, aber ohne Gewähr.
Solche Angaben sind nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen, sondern sie sind auch stark durch äußere Einflüsse, wie z.Bsp. Wetterbedingungen, beeinfusst.
9.2 Der Hundehalter, der an unseren Wanderungen teilnimmt, trägt weiterhin die Verantwortung und die Haftung für sich und seinen Hund. Wir übernehmen keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber. Die Teilnahme an unseren Touren erfolgt auf eigene Gefahr.
Insbesondere ist vom Hundehalter darauf zu achten, daß sich der Hund nicht aus dem Wirkungskreis des Hundehalters begibt. Daraus entstehende Schäden gehen nicht zu unsere Lasten.
Absolut alle Hunderasse sind auf unseren Touren willkommen, allerdings muß der Hund sozial verträglich mit anderen Hunden sein, sowohl an der Leine, wie auch im Freilauf.Generell unverträgliche Hunde sind im Interesse aller Teilnehmer von den Touren ausgeschlossen..
Hundehalter von sog. Listenhunden sind verpflichtet uns bei der Buchung folgende Nachweise zu liefern: Leinen-und Maulkorbbefreiung, Sachkundenachweis, Erlaubnis zur Haltung und ChipNr.
Alle teilnehmenden Hunde müssen haftpflichtversichert sein, außerdem müssen sie gesund, geimpft und entwurmt sein.
Mit Rücksicht auf die teilnehmenden Rüden darf eine läufige Hündin nicht an den Wanderungen teilnehmen. Bei Tages- und Halbtagestouren wird ein Ersatztermin angeboten. Bei Mehrtagestouren bzw. bei Touren, die mit Kooperationspartnern ( Hotel, Hundeschule..) stattfinden, gelten die üblichen Stornierungsbedingungen. (siehe 4.2)
Der Heimtierausweis bzw. der Impfpass muss mitgeführt werden.
9.3 Den Anweisungen des Tourguides ist Folge zu leisten. Er darf unterwegs zum Wohle der Gruppe die Entscheidung treffen einzelne Teilnehmer (Mensch/ Hund Team) zu separieren, die gesundheitlich beeinträchtigt sind oder die die Gruppe maßgeblich stören
10.) Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§651d, Abs 2, BGB) mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden und gering zu halten, außerdem dem Schadenseintritt entgegenzuwirken.
Der Reisende ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Trekking-Dogs Tourguide vor Ort mitzuteilen. Der Trekking-Dogs Tourguide ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist.
Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen,so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11.) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist
11.2. Ansprüche des Reisenden nach § 651c bis §651f BGB verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem laut Reisevertrag die Reise beendet war.
Wurden vom Reisenden solche Ansprüche angemeldet, so ist die Verjährung gehemmt, bis zu dem Tag, an dem wir oder der Kunde die Fortsetzung der Verhandlung verweigern.
Die Verjährung setzt frühestens 3 Monate nach Beendigung der Hemmung ein.
12.) Reisegepäck
12. Gepäck und sonstige mitgenommenen Sachen sind vom Reiseteilnehmer selbst zu beaufsichtigen
Es besteht bei Einbruch oder Diebstahl keine Haftung.
Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch ihn oder die von ihm mitgeführten Sachen verursacht werden.
13.) Bilder
Der Reiseteilnehmer gestattet Trekking Dogs, die Fotos, die während der Reise gemacht wurden, auf der Trekking Dogs Internetseite, auf Flyern oder ähnlichen Medien unentgeltlich zu veröffentlichen.
Sollten uns Bilder nicht entgeltfrei oder gar nicht zur Verfügung stehen (Recht am eigenen Bild), ist uns dies direkt bei der Anmeldung mitzuteilen.
14.) Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschliesslich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet.
15.) Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main
16.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge
Veranstalter:
Trekking-Dogs,
Andrea Preschl,
Holunderweg 57,
60433 Frankfurt/Main,
Tel: 069-54801028,
e-mail: kontakt@trekking-dogs.de